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 Allgemeine Geschäftsbedingungen

...der Zietz Eisenbahntouristik für die Durchführung
von Sonderzugfahrten.


1. Leistungen
Zietz Eisenbahntouristik organisiert, veranstaltet und vermittelt Fahrten mit Sonderzügen. Soweit sie Leistungen dritter vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen.

2. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Eventuelle Abweichungen müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Fahrkarte reklamiert werden.
Lehnt der Kunde einen Vertrag mit abweichendem Inhalt ab, ist die Fahrkarte unverzüglich an uns zurückzusenden.

3. Leistung
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistung, ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung.

4. Zahlung
Nach Versand der Fahrkarte ist der volle Reisepreis binnen 7 Tagen fällig.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann vor Reiseantritt vom geschlossenen Vertrag nicht zurücktreten oder seine Anmeldung wiederrufen. Der Kunde kann jedoch eine Ersatzperson stellen. Eine Auszahlung von Differenzbeträgen ist nicht möglich.

6. Rücktritt durch die Zietz Eisenbahntouristik
Die Zietz Eisenbahntouristik behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die die Zietz Eisenbahntouristik oder auch die durch sie vermittelten Leistungsträger nicht beeinflussen können. Der Zietz Eisenbahntouristik bleibt das Recht vorbehalten, beim vorliegen besonderer Gründe, eine Reise oder einzelne Programmpunkte zu ändern. Dieses kann die Reiseroute und den Einsatz von Lokomotiven und Wagen betreffen. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keine Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz.


7. Gewährleistung und Haftung

Die Zietz Eisenbahntouristik haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass ihre Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zu melden. Die Zietz Eisenbahntouristik ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Fahrpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

8. Allgemeines
Da bei diversen Fahrten und Veranstaltungen auf historisches und einmaliges Fahrzeugmaterial zurückgegriffen wird, kann eine Garantie auf die zur Verfügung Stellung nicht übernommen werden. Die Vertragspartner sind lediglich zu einer gleichwertigen Stellung von Fahrzeugmaterial verpflichtet. Hierbei besteht kein Anspruch auf historischen Charakter der Fahrzeuge.

8.1 Die Fahrten in Sonderzügen unterliegen den betrieblichen Gegebenheiten der Deutschen Bahn AG.

8.2 Wird die Reise nach Vertragsabschluss durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen etc.) beeinträchtigt, können sowohl Kunde und Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Es werden in diesem Fall alle bezahlten Fahrpreise in vollem Umfang zurückerstattet.

8.3 Die Zietz Eisenbahntouristik garantiert nicht für die pünktliche Durchführung der Sonderzüge. Ebenso besteht keine Gewahrleistung fur die Sicherstellung von Anschlusszügen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8.4 Gerichtsstand ist für Vollkaufleute, für Personen, die keinerlei allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist der Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

9. Foto-Copyrights
Alle Bilder auf der Homepage und in Prospekten unterliegen dem Urheberrecht. Die Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der
Zietz Eisenbahntouristik.

10. Veranstalter
Zietz Eisenbahntouristik

Yves-José Zietz
Marie-Juchacz-Allee 121
67067 Ludwigshafen
Telefon: 0151/ 54 750 750 
E-mail: info@z-et.de

Stand: November 2009