...der Zietz Eisenbahntouristik für die Durchführung
von Sonderzugfahrten.
1. Leistungen
Zietz Eisenbahntouristik organisiert, veranstaltet und vermittelt Fahrten mit Sonderzügen. Soweit sie Leistungen dritter vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen.
2. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Eventuelle Abweichungen müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Fahrkarte reklamiert werden.
Lehnt der Kunde einen Vertrag mit abweichendem Inhalt ab, ist die Fahrkarte unverzüglich an uns zurückzusenden.
3. Leistung
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistung, ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung.
4. Zahlung
Nach Versand der Fahrkarte ist der volle Reisepreis binnen 7 Tagen fällig.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann vor Reiseantritt vom geschlossenen Vertrag nicht zurücktreten oder seine Anmeldung wiederrufen. Der Kunde kann jedoch eine Ersatzperson stellen. Eine Auszahlung von Differenzbeträgen ist nicht möglich.
6. Rücktritt durch die Zietz Eisenbahntouristik
Die Zietz Eisenbahntouristik behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die die Zietz Eisenbahntouristik oder auch die durch sie vermittelten Leistungsträger nicht beeinflussen können. Der Zietz Eisenbahntouristik bleibt das Recht vorbehalten, beim vorliegen besonderer Gründe, eine Reise oder einzelne Programmpunkte zu ändern. Dieses kann die Reiseroute und den Einsatz von Lokomotiven und Wagen betreffen. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keine Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Zietz Eisenbahntouristik haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass ihre Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zu melden. Die Zietz Eisenbahntouristik ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Fahrpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.